400 Euro-MiniJobs
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschritten...
View ArticleMehrere MiniJobs
Mehrere 400-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige HauptbeschäftigungHat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei...
View ArticleMiniJob und Hauptberuf
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere...
View ArticleÜberschreiten der Arbeitsentgeltgrenze im MiniJob
Überschreitet in einem 400-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit...
View ArticlePauschalabgaben im MiniJob
Geringfügig entlohnte Beschäftigung Für 400-Euro-Minijobs zahlen Arbeitgeber Abgaben in Höhe von maximal 30,74 Prozent des Verdienstes an die Minijob-Zentrale. Das sind Pauschalbeiträge in Höhe von 15...
View ArticleKurzfristige MiniJobs
Kurzfristiger Minijob Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und...
View ArticleBeitragsaufstockung zur Rentenversicherung im MiniJob
Wichtig:Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren!Der Arbeitgeber hat...
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Hallo Herr Hedder,mit Erstaunen lese ich, daß das Finanzamt solche Auskünfte gibt. Rechnungen über 150 Euro müssen nach geltendem Recht gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben...
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