Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliedschaft kann, soweit die Satzung nichts anderes regelt, nicht übertragen oder vererbt werden.
Zu den Mitgliederrechten gehören unter anderem das Recht auf Benutzung von Vereinseinrichtungen, die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen, das Recht, mit anderen Vereinsmitgliedern die Einberufung der Mitgliederversammlung zu verlangen, das Recht auf Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und das Recht, sich als Vorstand oder sonstiges Vereinsorgan wählen zu lassen.
Zu den wichtigsten Pflichten der Mitglieder gehört, die Vereinzinteressen zu fördern und die vorgesehenen Mitgliedsbeiträge zu leisten, aber auch die Bereitschaft zur Übernahme von Vereinsämtern.
Kommentare, Fragen und Ergänzungen erwünscht