Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins
Rechtliche Stellung Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder. Die Mitglieder des Vereins versammeln sich, um durch Beschlüsse über die Angelegenheiten des Vereins zu entscheiden. Die Mitgliedschaft im Verein und die mit ihr untrennbar verbundenen Teilhaberechte der Vereinsmitglieder sind nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Satzung kann jedoch zulassen, dass die Mitgliedschaft übertragen werden kann.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgabe:
- die Bestellung (Wahl) des Vorstands,
- die Änderung der Vereinssatzung und
- die Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung trifft grundlegenden Entscheidungen und der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand kann regelmäßig schneller und sachkundiger über die laufenden Geschäfte des Vereins entscheiden. Eine Mitgliederversammlung kann nicht so schnell und einfach einberufen werden wie eine Vorstandssitzung.
Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Welchen Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung einzuhalten sind, regelt die Satzung.
Vereinssatzungen sehen ordentliche Mitgliederversammlungen üblicherweise innerhalb bestimmter Zeiträume vor, zum Beispiel mindestens einmal im Jahr. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn im Interesse des Vereins grundlegende Entscheidungen zu treffen sind.
Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung ist zu benennen, welche Vereinsangelegenheiten in der Mitgliederversammlung zu beschließen sind. In der Tagesordnung sind die Beschlusspunkte so umfänglich zu benennen, dass die Teilnehmer sich angemessen vorbereiten können.
Ein Muster für eine Einladung zur Mitgliederversammlung stelle ich gerne zur Verfügung.
Durchführung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat die Vereinsaufgaben sachgerecht zu erledigen und Beschlüsse ordnungsgemäß zu fassen. Wenn in der Satzung nichts anderes geregelt ist, leitet der Vorstand die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist Herrin über ihr Verfahren, soweit die Satzung keine bindenden Regelungen enthält. Die Versammlung kann durch Mehrheitsbeschluss das Beratungs- und Abstimmungsverfahren bestimmen. Der Leiter ist an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden.
Die Versammlungsleitung
- gibt die Tagesordnung bekannt und legt die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte fest (die Mitgliederversammlung kann allerdings durch Mehrheitsbeschluss auch eine andere Reihenfolge bestimmen),
- ruft die Tagesordnungspunkte zur Aussprache und Beschlussfassung auf,
- legt die Redezeiten der Mitglieder fest,
- kann Mitgliedern das Wort entziehen und sie auch von der Versammlung ausschließen, wenn dies erforderlich ist.
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich durch Beschluss. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, hat jedes Vereinsmitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung, die es grundsätzlich persönlich abgeben muss, es sei denn, die Satzung sieht eine Überlassung des Stimmrechtes an einen Vertreter vor.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht folgende Regelungen vor: Ein wirksamer Beschluss bedarf grundsätzlich der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für satzungsändernde Beschlüsse und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins, jeweils eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Für einen Beschluss, durch den der Zweck des Vereins geändert werden soll, ist die Zustimmung aller Vereinsmitglieder erforderlich. Die Satzung kann in allen Fällen aber auch abweichende Mehrheitserfordernisse bestimmen. Beschlüsse werden mit der Beschlussfassung wirksam.
Kommentare, Fragen und Ergänzungen erwünscht