Über die Gründungsversammlung muss ein möglichst kurzes und übersichtliches Gründungsprotokoll gefertigt werden, aus dem sich der Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers zu ergeben hat, der Ort und Tag der Versammlung, die gefassten Beschlüsse, die Angabe, dass die Satzung beraten und einstimmig angenommen wurde, Name, Vorname, Beruf, Wohnort und Funktion der in den Vorstand gewählten Mitglieder sowie das Abstimmungsergebnis und die Angabe über die Annahme der Wahl.
Außerdem hat das Protokoll die Unterschriften der Personen zu enthalten, die nach den Bestimmungen der Satzung das Protokoll zu unterzeichnen haben.
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