Der Verein ist ein Zusammenschluss, dem mehrere Personen freiwillig angehören und einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck verfolgt. Er ist körperschaftlich organisiert besteht als Vereinigung unabhängig von dem Wechsel der Mitglieder. Ein Verein hat immer einen Vorstand.
Der Verein ist nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung und nicht auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet. Vereine können aber auch wirtschaftlich tätig sein, wenn diese Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig untergeordnet ist. Vereinigungen können sehr vielfältig ausgerichtet sein wie z. B. den Sport, die Kultur, die Erziehung, die Kinderbetreuung, die Natur usw. fördern.
Wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen, so spricht man vom eingetragenen Verein (§21 BGB) oder auch vom rechtsfähigen Verein.
Mindestens sieben Personen (§56 BGB) können einen eingetragenen Verein gründen. Die Gründung des Vereins ist vollzogen, wenn sich die Gründungsmitglieder eine Satzung geben.
Gründungsmitglieder können alle natürlichen Personen sein, aber beispielsweise auch Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, andere rechtsfähige Vereine, Stadtgemeinden und Landkreise usw. Alle Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein. Minderjährige, die mindestens sieben aber noch nicht 18 Jahre alt sind, können einen Verein nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern) gründen.
Die Gründungsmitglieder sollen sich über die Errichtung des Vereins und über seine Satzung einigen. Außerdem ist der erste Vorstand zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder legt die Satzung fest. Diese Vereinbarungen müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
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