Mit seiner Gründung unterliegt der Verein auch der Steuerpflicht. Die Vereinsgründung ist deshalb dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Die Eintragung ins Vereinsregister ist kostenfrei, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Es ist deshalb sinnvoll, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, bevor der Verein für die Eintragung ins Vereinsregister angemeldet wird.
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