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Channel: Beratung bei der Vereinsgründung und -führung
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Fragen Sie das Finanzamt

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In allen Finanzämtern gibt es Vereinsbeauftragte, die Ihnen gerne bei steuerlichen Fragen weiterhelfen.

Bei der Abfassung der steuerlich wichtigen Satzungsbestimmungen sind die Finanzämter gerne behilflich. Zur Vermeidung nachträglicher Satzungsänderungen und etwaiger zusätzlicher Kosten erscheint es zweckmäßig, den Satzungsentwurf vor Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und gegebenenfalls vor Eintragung in das Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen. Da dem Finanzamt auch jede spätere Satzungsänderung mitgeteilt werden muss, sollten geplante Änderungen mit dem Finanzamt ebenfalls schon vor Beschlussfassung besprochen werden.

Über die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit kann das Finanzamt in rechtsverbindlicher Form nur für den einzelnen Steuerabschnitt (Kalenderjahr) durch Erteilung eines Steuerbescheids oder eines Freistellungsbescheids entscheiden. Auf Antrag stellt das Finanzamt nach Prüfung der Satzung eine so genannte Vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit aus, die längstens für 18 Monate gilt. Diese Bescheinigung ist vor allem wegen der Frage der steuerlichen Begünstigung von Spenden an den Verein von Bedeutung.

Die Finanzämter sind gehalten, in gewissen Zeitabständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit satzungsmäßig und tatsächlich weiterhin erfüllt sind. Zu diesem Zweck werden den Vereinen, soweit sie nicht bereits der laufenden Umsatzbesteuerung unterliegen, etwa alle drei Jahre Steuererklärungsformulare zugesandt. Vereine, deren tatsächliche Geschäftsführung sich mit den erklärten gemeinnützigen Zielen deckt und die durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen ihrer Einnahmen und Ausgaben den entsprechenden Nachweis leicht und einwandfrei führen können, werden einer solchen gelegentlichen Überprüfung ihrer Gemeinnützigkeit mit großer Gelassenheit entgegensehen und brauchen sich deshalb keinesfalls zu sorgen.

Sie haben Fragen oder konkrete Anliegen?
Rufen Sie uns gerne an unter +49 6202 5908774 oder schreiben mir unter info@beratung-stadtmueller.de

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