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Channel: Beratung bei der Vereinsgründung und -führung
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Der Verein

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Der Verein
Verein ist ein Zusammenschluss, dem mehrere Personen freiwillig angehören und einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck verfolgt. Er ist körperschaftlich organisiert besteht als Vereinigung unabhängig von dem Wechsel der Mitglieder. Ein Verein hat immer einen Vorstand.

Ideeller Vereinszweck
Ein ideeller Zweck ist nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung und nicht auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet. Vereine können aber auch wirtschaftlich tätig sein, wenn diese Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig untergeordnet ist. Vereinigungen können sehr vielfältig ausgerichtet sein wie z. B. den Sport, die Kultur, die Erziehung, die Kinderbetreuung, die Natur usw. fördern.

Der eingetragene Verein
Wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen, so spricht man vom eingetragenen Verein (§21 BGB) oder auch vom rechtsfähigen Verein. Auf den nicht eingetragenen Verein möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen sondern zu einen späteren Zeitpunkt berichten.

Vereinsgründung Min­des­tens sieben Per­so­nen (§56 BGB) können einen eingetragenen Verein gründen. Die Gründung des Vereins ist vollzogen, wenn sich die Gründungsmitglieder eine Satzung geben. Siehe auch "Vereinssatzung" in meinem Blog. Grün­dungs­mit­glie­der kön­nen alle na­tür­li­chen Per­so­nen sein, aber bei­spiels­wei­se auch Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten, Ge­sell­schaf­ten mit be­schränk­ter Haf­tung, an­de­re rechts­fä­hi­ge Ver­ei­ne, Stadt­ge­mein­den und Land­krei­se usw. Alle Grün­dungs­mit­glie­der müs­sen ge­schäfts­fä­hig sein. Min­der­jäh­ri­ge, die min­des­tens sie­ben aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kön­nen einen Ver­ein nur mit Ein­wil­li­gung ihrer ge­setz­li­chen Ver­tre­ter (Eltern) grün­den.

Bei der Vorbereitung der Vereinsgründung helfe ich gerne - E-Mail

Gründungsprotokoll
Die Gründungsmitglieder sollen sich über die Errichtung des Vereins und über seine Satzung einigen. Außerdem ist der erste Vorstand zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder legt die Satzung fest. Diese Vereinbarungen müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten und von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.

Kommentare, Fragen und Ergänzungen erwünscht

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