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Channel: Beratung bei der Vereinsgründung und -führung
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Vorstandsvergütung

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Grundsätzlich dürfen Vereinsvorstände für ihre nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 500 Euro vergütet werden. Diese als "angemessene Entschädigung" für geleisteten Aufwand, für Sitzungen etc. gezahlte Vergütung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn die Satzung jedoch vorschreibt, dass der Vorstand ehrenamtlich und unentgeltlich tätig ist, verstößt der Verein mit der Zahlung von Vergütungen an Vorstandsmitglieder gegen den Mittelbindungsgrundsatz. Es ist dann nur der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen (z. B. Telefon- und Fahrtkosten) zulässig.

Nach jüngster Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen, ist bei Zahlung von pauschalem Aufwandsersatz und von Vergütungen an Vorstandsmitglieder grundsätzlich nur dann unschädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

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